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ZUGFeRD oder XRechnung? Der Unterschied

Beide Formate sind vollwertige E-Rechnungen nach EN 16931. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebettetem XML und der übliche Weg für Rechnungen an Unternehmen; XRechnung ist reines XML und der Standard für Behörden. Hier erfährst du, worin sie sich unterscheiden und welches du wann brauchst.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: 08.11.2026.

Kurz gesagt

Für Rechnungen an andere Unternehmen ist ZUGFeRD meist die bessere Wahl: Dein Kunde bekommt ein lesbares PDF, seine Software liest das eingebettete XML. Für Rechnungen an Bund, Länder und Kommunen brauchst du in der Regel eine XRechnung mit Leitweg-ID. Steuerlich sind beide gleichwertig — vorausgesetzt, das ZUGFeRD-Profil ist mindestens BASIC.

Messbar, nicht behauptet

EN 16931
Europäische Norm, auf der beide Formate beruhen
PDF/A-3
Container einer ZUGFeRD-Rechnung — PDF und XML in einer Datei
BT-10
Feld für die Leitweg-ID in der XRechnung
3.0
Aktuell gültige Version des Standards XRechnung (KoSIT)

Was beide Formate gemeinsam haben

Seit dem 1. Januar 2025 ist eine E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Maßstab ist die europäische Normenreihe EN 16931. Sie legt fest, welche Angaben eine Rechnung als Datenfelder enthalten muss — vom Rechnungsdatum über die Positionen bis zur Steueraufschlüsselung. Jedes Feld hat eine Kennung, etwa BT-1 für die Rechnungsnummer oder BT-10 für die Käuferreferenz.

ZUGFeRD und XRechnung sind zwei deutsche Umsetzungen dieser Norm. Das Bundesfinanzministerium nennt beide ausdrücklich: Die XRechnung erfüllt die Anforderungen, ZUGFeRD ebenfalls — ab Version 2.0.1 und mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC WL. Welches zulässige Format du verwendest, ist nach dem BMF-Schreiben eine zivilrechtliche Frage, die du mit deinem Kunden klärst. Wann die Pflicht für dich gilt, erklärt unser Artikel E-Rechnung für Online-Händler.

ZUGFeRD: PDF mit eingebetteten Daten

ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ und wird vom FeRD herausgegeben. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF im Archivformat PDF/A-3, in das eine XML-Datei eingebettet ist. Das BMF nennt so etwas ein hybrides Format: ein menschenlesbarer Teil (das PDF) und ein strukturierter Teil (das XML) in einer einzigen Datei. Das XML nutzt die Syntax CII (Cross Industry Invoice) von UN/CEFACT. Technisch nahezu identisch ist das französische Format Factur-X.

Der große Vorteil: Für den Empfänger ändert sich wenig. Er öffnet das PDF wie gewohnt, seine Buchhaltungssoftware liest die Daten aus dem XML. Deshalb ist ZUGFeRD im B2B weit verbreitet — gerade bei Kunden, die noch keine vollautomatische Rechnungsverarbeitung haben.

Die Profile — und welche zählen

ZUGFeRD gibt es in mehreren Profilen, die unterschiedlich viele Daten enthalten. Nicht jedes Profil ist eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes:

ZUGFeRD-Profile ab Version 2.0.1 — Einordnung nach dem BMF-Schreiben.
ProfilEinordnungInhalt
MINIMUMKeine E-RechnungNur Kopfdaten zur Buchung — enthält nicht alle Pflichtangaben einer Rechnung.
BASIC WLKeine E-RechnungOhne Rechnungspositionen („without lines“) — reicht für die Pflicht ebenfalls nicht.
BASICE-RechnungPositionen mit Grunddaten; erfüllt die Kernanforderungen der EN 16931.
EN 16931 (früher COMFORT)E-RechnungBildet das vollständige Kern-Datenmodell der Norm ab — der übliche Standard im B2B.
EXTENDEDE-RechnungZusätzliche Felder für Branchen und komplexe Abläufe über die Norm hinaus.
XRECHNUNGE-RechnungZUGFeRD-Container mit einem XML nach den Regeln der XRechnung.

Wichtig ist außerdem, dass PDF und XML dasselbe sagen. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ist der Vorsteuerabzug nur aus dem strukturierten Teil möglich. Weicht der Bildteil inhaltlich ab — etwa bei Betrag oder Leistungsbeschreibung —, kann er als weitere Rechnung gelten. Kleine technische Abweichungen wie Rundungsdifferenzen oder eine gekürzte Darstellung beanstandet die Finanzverwaltung nicht.

XRechnung: reines XML

Die XRechnung ist der Standard, den Bund und Länder für die öffentliche Verwaltung festgelegt haben. Herausgeber ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Bild — wahlweise in der Syntax UBL 2.1 oder CII. Sie ergänzt die EN 16931 um nationale Geschäftsregeln, eine sogenannte CIUS (Core Invoice Usage Specification). Aktuell gilt XRechnung 3.0; die KoSIT hat eine Vorversion von 4.0 veröffentlicht, die Version 3.0 bleibt nach ihren Angaben aber bis mindestens Ende Juli 2027 in Kraft.

Weil kein PDF dabei ist, braucht ein Mensch einen Viewer, um die Rechnung zu lesen. Das ist bei Behörden kein Nachteil: Dort werden Rechnungen über Eingangsplattformen oder Postfächer automatisch verarbeitet.

Pflicht bei öffentlichen Auftraggebern

Für Aufträge des Bundes schreibt die E-Rechnungsverordnung (ERechV) grundsätzlich den Standard XRechnung vor; ein anderer Standard ist nur zulässig, wenn er der europäischen Norm entspricht. Pflichtangabe neben den umsatzsteuerlichen Bestandteilen ist unter anderem eine Leitweg-ID. Ausgenommen sind etwa Rechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 €. Die Länder haben eigene Regelungen, die sich im Detail unterscheiden — maßgeblich ist, was dein Auftraggeber verlangt. Wie die Leitweg-ID aufgebaut ist und wo sie hingehört, erklärt unser Artikel Leitweg-ID.

Vergleich in einer Tabelle

ZUGFeRD und XRechnung im direkten Vergleich.
MerkmalZUGFeRDXRechnung
Technische FormPDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei (hybrid)Reine XML-Datei (rein strukturiert)
Für Menschen lesbarJa, als normales PDFNur mit Viewer oder Visualisierung
Syntax des XMLCII (UN/CEFACT Cross Industry Invoice)Wahlweise UBL 2.1 oder CII
NormEN 16931 — ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC WLEN 16931 plus nationale Geschäftsregeln (CIUS)
Leitweg-IDTechnisch möglich (Feld BT-10), Behörden verlangen aber meist die XRechnungIm Feld BT-10 (Buyer reference) — Pflicht bei Bundesbehörden
Typischer EinsatzRechnungen an Unternehmen (B2B)Rechnungen an Bund, Länder und Kommunen (B2G)
Gilt als E-Rechnung nach § 14 UStGJa (passendes Profil vorausgesetzt)Ja

Entscheidungshilfe

Die Wahl hängt fast immer vom Empfänger ab, nicht von dir. Diese Faustregeln decken die meisten Fälle ab:

  • Kunde ist ein Unternehmen im Inland: ZUGFeRD im Profil EN 16931. Dein Kunde bekommt ein vertrautes PDF, seine Software die Daten.
  • Kunde ist eine Behörde, Kommune oder öffentliche Einrichtung: XRechnung mit der Leitweg-ID aus dem Auftrag — und den Übermittlungsweg vorab erfragen.
  • Kunde verlangt ausdrücklich ein Format: Dann gilt diese Vereinbarung, solange das Format zulässig ist.
  • Kunde ist eine Privatperson oder sitzt im Ausland: Keine deutsche E-Rechnungspflicht — PDF bleibt möglich.
  • Du bist Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Du darfst E-Rechnungen ausstellen, musst aber nicht. Details im Artikel zur E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Wer Kunden aus beiden Welten hat, braucht ein Werkzeug, das je Kunde das passende Format erzeugt — statt eines starren Kontostandards. Und auf der Empfängerseite gilt: Seit 2025 musst du beide Formate annehmen können. Was das praktisch heißt, steht in E-Rechnungen empfangen und prüfen; die Sonderregeln für kleine Unternehmen in E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Was Exportly daraus macht

Die Stripe-App „Exportly E-Rechnung“ erzeugt aus jeder finalisierten Stripe-Rechnung eine E-Rechnung — ZUGFeRD oder XRechnung, je Kunde wählbar. Im Tarif Free kostenlos.

  • ZUGFeRD im Profil EN 16931: lesbares PDF/A-3 in deinem Rechnungsdesign mit eingebettetem XML.
  • XRechnung 3.0 in der CII-Syntax — als Standard des Kontos oder je Kunde, auf Wunsch zusätzlich zum PDF.
  • Leitweg-ID je Kunde mit Prüfung der Prüfziffer, KoSIT-Prüfung vor dem Versand.
  • Pro ab 19,90 € im Monat, 30 Tage kostenlos testen: eigenes Briefpapier, automatischer Versand und GoBD-Archiv. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.
  • Ehrliche Grenzen: keine UBL-Syntax, kein Versand über Peppol oder Behördenportale — die XRechnung kommt als Datei und per E-Mail.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er gibt die Rechtslage und die Standards nach unserem Kenntnisstand wieder — bitte prüfe Einzelfälle mit deiner Kanzlei. Stand: 08.11.2026.

Häufige Fragen zu ZUGFeRD und XRechnung

Ist ZUGFeRD oder XRechnung „besser“?

Keines der beiden Formate ist steuerlich besser — beide beruhen auf der Norm EN 16931 und gelten als E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG, bei ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und ohne die Profile MINIMUM und BASIC WL. Welches Format du verwendest, ist laut Finanzverwaltung eine Frage zwischen dir und deinem Kunden. Praktisch: ZUGFeRD für Unternehmen, XRechnung für öffentliche Auftraggeber.

Muss ich als Händler beide Formate erzeugen können?

Für Rechnungen an Unternehmen genügt ein zulässiges Format. Wenn du aber auch an Behörden, Kommunen oder öffentliche Einrichtungen lieferst, verlangen diese in aller Regel die XRechnung samt Leitweg-ID. Wer beide Kundengruppen hat, braucht deshalb meist beide Formate — idealerweise je Kunde einstellbar.

Darf mein Kunde eine ZUGFeRD-Rechnung ablehnen und XRechnung verlangen?

Steuerrechtlich sind beide Formate zulässig; welches verwendet wird, ist nach dem BMF-Schreiben eine zivilrechtliche Frage zwischen den Vertragsparteien. Öffentliche Auftraggeber geben das Format häufig in ihren Vergabe- und Vertragsunterlagen vor. Im B2B lohnt es sich, das Format beim Vertragsabschluss abzustimmen.

Was gilt, wenn PDF und XML einer ZUGFeRD-Rechnung voneinander abweichen?

Maßgeblich ist der strukturierte Teil, also das XML. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ist der Vorsteuerabzug nur aus dem strukturierten Rechnungsteil möglich. Enthält das PDF abweichende Rechnungsangaben, kann es unter Umständen als weitere Rechnung gelten. Ein gutes Werkzeug erzeugt deshalb PDF und XML aus denselben Daten.

Ist Factur-X dasselbe wie ZUGFeRD?

Im Kern ja: ZUGFeRD (Deutschland) und Factur-X (Frankreich) sind seit Version 2.1 technisch weitgehend identisch und werden gemeinsam weiterentwickelt. Beide betten ein CII-XML in ein PDF/A-3 ein und nutzen dieselben Profilnamen.

Welches Format brauche ich für Rechnungen an Privatkunden?

Keines. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. An Verbraucher darfst du weiterhin eine PDF- oder Papierrechnung schicken; eine E-Rechnung an Privatkunden ist nur mit deren Zustimmung zulässig.